Von der Organisation über das Training, bis hin zur Betreuung am Set wird auch das Einholen der Bewilligung nach §23 und 28 des TSG, BGBL.I Nr. 118/2004- in Verbindung mit der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung, BGBL. II Nr. 493/2004 - übernommen.
Diese Bewilligung muss 6 Wochen vor Drehbeginn beim Veterinäramt MA 60 bzw. bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden, wobei darauf geachtet werden muss, diese Frist unbedingt einzuhalten! Gegebenenfalls wird sie dann mit bestimmten "der jeweiligen Tierart entsprechenden" Auflagen ortsgebunden erteilt.
Die Einhaltung dieser Auflagen liegt selbstverständlich auch in meinem Aufgabenbereich.
In meiner Person befindet sich immer ein Tierarzt am Set.